Nbeads Kundendienst
Gepostet am 02. Jan 2025 um 10:56 PM
Hinweis zur Aktualisierung der Schweizer Steuerpolitik: Die lokalen Zollbehörden werden ab dem 1. Januar 2025 die Steuerregeln anpassen.
Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:
1. Zollsteuer und Mehrwertsteuersatz
(1) Anpassungsdetails:
- Änderung des Namens des steuerpflichtigen Artikels: Die ursprüngliche Zollsteuer wird in Einfuhrsteuer umbenannt.
- Anpassung des Mehrwertsteuersatzes: Der Mehrwertsteuersatz bleibt unverändert bei 8,1 %.
(2) Berechnung des Steuersatzes:
Für Pakete, die täglich an denselben Empfänger versandt werden, gilt weiterhin die Regelung, dass bei einem Gesamtwert von weniger als 62 Schweizer Franken die entsprechenden Steuern und Gebühren entfallen. Sobald der kumulierte Wert jedoch 62 Schweizer Franken erreicht oder übersteigt, muss der Kunde die entsprechende Mehrwertsteuer und Zollgebühren bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird mit 8,1 % des deklarierten Wertes berechnet, und die Zollgebühren basieren auf der tatsächlichen Genehmigung durch den Zoll des Ziellandes.
2. Anforderungen an die Mehrwertsteuerkontoinformationen:
(1) Für Plattformen mit einem jährlichen Transaktionsvolumen von über 100.000 CHF muss eine Schweizer Mehrwertsteuernummer registriert werden, um die Mehrwertsteuer direkt an den Schweizer Zoll zu überweisen.
(2) Es wird dringend empfohlen, dass Käufer ihre Mehrwertsteuerkontonummer für Bestellungen nach Schweiz angeben, einschließlich der UID und CSP (Referenznummer für das Aufschubkonto). Das Format der UID-Kontonummer lautet: CHE - 123.456.788. Wird die Mehrwertsteuerkontonummer nicht angegeben und führt dies zu Problemen wie falscher Besteuerung, Doppelbesteuerung oder Zerstörung während der Zollabfertigung oder Lieferung, ist der Käufer für die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich. In diesem Fall werden wir lediglich als Koordinator auftreten, um das Problem zu lösen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter sales@nbeads.com. Vielen Dank.
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